Datenschutzerklärung der Gemeinde
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb werden sämtliche Daten, die wir von Ihnen verarbeiten, in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (insbesondere DSG und DSGVO) vertraulich behandelt. Sämtliche Mitarbeiter der Gemeinde, unsere Auftragsverarbeiter und deren Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet.
Zur Sicherheit und zum Schutz Ihrer Daten vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Veränderung, Löschung oder Weitergabe ergreifen wir angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) im Sinne des Art 32 DSGVO.
In Erfüllung unsere Informationspflichtgemäß Art 13 und 14 DSGVO erhalten Sie nachfolgend Informationen über den Verwendungszweck Ihrer Daten, Ihre Rechte gegenüber dem Verantwortlichen und vieles mehr:
Informationennach Art 13 und 14 DSGVO:
Verantwortlicher
Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 DSGVO ist die Gemeinde Tollet, Tollet 1,A-4710 Tollet, https://www.tollet.at/, gemeinde@tollet.ooe.gv.at.
Datenschutzbeauftragter
Gemäß Art 37 DSGVO iVm § 57 DSG ist für Gemeinden die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten zwingend vorgesehen.
Datenschutzbeauftragter des Verantwortlichen ist die GEMDAT OÖ GmbH und Co KG, Schiffmannstraße 4, 4020Linz, +43 732 36993 – 0, www.gemdat.at, dsgvo@gemdat.at.
Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind gemäß Art 4 Z 1 DSGVO all jene Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Darunter fallen insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum, aber auch Fotos, IP-Adressen und Standortdaten.
Datenschutzgrundsätze
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten halten wir die Grundsätze des Art 5 DSGVO ein. Diese sind: Rechtmäßigkeit, Speicherbegrenzung, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit und Datensicherheit.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Gemeinde erfolgt rechtmäßig iSd Art 6 DSGVO, nämlich:
· auf einer gesetzlichen Grundlage (Hoheitsverwaltung) bzw. zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO),
· auf einer vertraglichen Grundlage oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO),
· im öffentlichen Interesse (Art 6 Abs 1 lit e DSGVO),
· um lebenswichtige Interessen betroffener Personen zu schützen (Art 6 Abs 1 lit d DSGVO),
· im berechtigten Interesse der Gemeinde (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO),
· oder mit Ihrer Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO).
Bei Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedarf es für eine gültige Einwilligung der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Berechtigtes Interesse der Gemeinde besteht z.B. daran, Fotos von Veranstaltungen, die die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde darstellen, zu verarbeiten.
Bei einer Datenverarbeitung auf Grundlage des Art 6 Abs 1 lit f DSGVO erfolgt eine Interessenabwägung zwischen dem berechtigten Interesse der Gemeinden und Ihren schutzwürdigen Grundrechten. Im Bereich der Hoheitsverwaltung darf sich die Gemeinde nicht auf ein berechtigtes Interessestützen, sondern Daten nur auf einer gesetzlichen Grundlage verarbeiten.
Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse bzw. zum Schutz lebenswichtiger Interessen liegt z.B. vor, wenn eine Datenverarbeitung im Zuge einer Naturkatastrophe oder Epidemie erfolgt.
Verwendungszwecke
Alle personenbezogenen Daten werden nur zu bestimmten, rechtmäßigen Zwecken und gemäß den angeführten Rechtsgrundlagen verarbeitet.
Ganzallgemein stützen wir uns in Angelegenheiten der Hoheitsverwaltung (z.B. bei der Durchführung von Bauverfahren) auf die Erfüllung rechtlicher Pflichten (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO) und die Wahrnehmung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesseliegen (Art 6 Abs 1 lit e DSGVO).
In Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung stützen wir uns auf die Erfüllung (vor-)vertraglicher Pflichten (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO)oder verarbeiten die Daten aufgrund Ihrer Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO).
Kontaktaufnahme
Wenn Sie Kontakt über das Kontaktformular auf der Webseite, über unsere E-Mail-Adresse oder unsere Telefonnummer mit uns aufnehmen, werden die von Ihnen bekanntgegebenen Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Die Datenverarbeitung erfolgt dabei im berechtigten Interesse des Verantwortlichen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) bzw. mit Ihrer Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO).Die Daten werden nur bis zur Beantwortung Ihres Anliegens gespeichert.
Bewerberdaten
Zweck der Verarbeitung der im Bewerbungsprozessbekanntgegebenen personenbezogenen Daten ist die Verwendung, Evidenthaltung und Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahrens für ein konkretes Beschäftigungsverhältnis. Bei Aufnahme in den Gemeindedienst werden Ihre Daten für dienstrechtliche, besoldungsrechtliche, ausbildungsbezogene und sonstige, mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehende Zwecke, verarbeitet.
Die Verarbeitung Ihrer Daten ist in Zusammenhang unserer Zusammenarbeit sowie der Durchführung des Bewerbungsprozesses erforderlich. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten werden insbesondere gemäß Oö. GDG 2002 idgF ausschließlich zur Bearbeitung der Bewerbung im Auswahlverfahren für die konkrete Stellenausschreibung sowie zur Evidenthaltung verarbeitet. Alle mit der Datenverarbeitung betrauten MitarbeiterInnen sind dienstrechtlich verpflichtet, mit Ihren Daten vertraulich umzugehen.
Wir stützen uns bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowohl auf die Erfüllung (vor‑)vertraglicher Pflichten (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO)als auch rechtlicher Verpflichtungen (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO),insbesondere auf § 7a Oö. GDG 2002 idgF.
Auf die Aufbewahrungsdauer derBewerbungsunterlagen kommen die gesetzlichen Bestimmungen des Oö. GBG 2021zur Anwendung.
Eine darüberhinausgehende Speicherung bzw. Evidenthaltung kann nur mit Ihrer Einwilligung erfolgen.
Informationsfreiheit
Im Zuge des Rechts auf Zugang zu Informationen gem. §§ 7 ff IFG kann es sein, dass personenbezogene Daten, welche in beantragten Informationen enthalten sind, an die antragstellende Person übermittelt (offengelegt) werden. Dies aufgrund der rechtlichen Verpflichtung gem § 4 IFG (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO), im Rahmen desöffentlichen Interesses aufgrund des IFGs (Art 6 Abs 1 lit e DSGVO) oder aufgrund einer gültigen Einwilligungserklärung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO). Sollten personenbezogene Daten übermittelt werden, geschieht dies nur nach sorgfältiger Interessensabwägung, welche zum Ergebnis kommt, dass das Informationsfreiheitsinteresse zumindest gleich schwer wie das Interesse am Schutz von personenbezogenen Datenwiegt, sowie nach der Anhörung sowie Informierung der betroffenen Person gem § 10IFG. Empfänger sind die antragstellenden Personen iSd § 7 IFG. Die Datenstammen aus vorhandenen und verfügbaren amtlichen bzw. unternehmerischen Aufzeichnungen in unserem Wirkungsbereich.
Bürgerservice
Wenn Sie im Rahmen unseres Bürgerservice unsere Formulare nutzen, Anträge oder Beschwerden einbringen oder sich zu Veranstaltungen anmelden, werden wir die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten zur Prüfung Ihres Antrags und zur Durchführung des entsprechenden Verfahrens verarbeiten. Die Datenverarbeitung erfolgt mit Ihrer Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO),im berechtigten bzw. öffentlichen Interesse (Art 6 Abs 1 lit e bzw. f DSGVO)oder im Rahmen von (vor-)vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO).
Reservierung –Ansuchen um Benützung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten (z.B. Sitzungszimmer, Jörgersaal)
Die Gemeinde verarbeitet die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Ansuchens um Benützung von den gemeindeeigenen Räumlichkeiten. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung (vor‑)vertraglicher Pflichten (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO).Die Daten werden nach Durchführung der Verarbeitung bis Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht aufbewahrt.
Elektronische Zustellung
Wenn Sie die elektronische Zustellung von Schriftstücken der Gemeinde wünschen, werden wir die von Ihnen bekanntgegebenen Daten für die Durchführung der elektronischen Zustellung verarbeiten. Dabei stützen wir uns auf Ihre Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO).
Ferienprogramm
Wenn Sie uns per Formular eine Anmeldung zum Ferienprogramm zukommen lassen, werden die dort von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke des Ferienprogramms (Bearbeitung der Anmeldung, Organisation des Programmes, Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten etc.) von uns verarbeitet. Wir stützen uns dabei auf die Erfüllung von (vor-)vertraglichen Pflichten(Art 6 Abs 1 lit b DSGVO).
Die Veranstaltung wird von einem Verein oä organisiert und durchgeführt. Die personenbezogenen Daten werden an den jeweiligen Veranstalter übermittelt.
Die erhobenen Daten werden nach Ende des Ferienprogramms gelöscht, es sei denn, sie unterliegen einer anderen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist.
Fotos, die bei den Veranstaltungen des Ferienprogramms angefertigt werden, veröffentlichen wir mit Ihrer Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO) bzw. aufgrund unseres berechtigten Interesses an einer wirksamen und zeitgemäßen Öffentlichkeitsarbeit bzw. zu dokumentarischen Zwecken (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO).
Wohnungsvergabe
Daten, die Sie uns im Zuge der Anmeldung zu einer gemeindeeigenen oder geförderten Wohnung mit Vorschlags- oder Vergaberecht bei der Gemeinde liegend, oder im Zuge der Anmeldung zum betreubaren Wohnen bekanntgeben, verarbeiten wir für die Abwicklung unseres Vorschlags- bzw. Vergaberechts. Dies auf Basis von (vor-)vertraglichen Maßnahmen(Art 6 Abs 1 lit b DSGVO). Die Daten werden ggf. an die jeweilige vermietende Gesellschaft/Genossenschaft oder den Betreiber des betreubaren Wohnens weitergegeben.
Mietzinsverrechnung
Daten, die im Rahmen eines Mietverhältnisses bekanntgegeben werden, werden von der Gemeinde verarbeitet, um das Mietverhältnis abzuwickeln. Die Rechtsgrundlage dafür stellt die Erfüllung von (vor)-vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO)dar.
Im Rahmen der Wohnungsvergabe kann es erforderlich sein, Ihre Daten an andere Wohnungsinteressenten weiterzugeben, beispielsweise bei einem Auswahlverfahren oder wenn gesetzliche Vorgaben dies erfordern. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das berechtigte Interesse der Gemeinde (Art 6 Abs 1lit f DSGVO) an einer transparenten, zweckmäßigen und rechtmäßigen Gestaltung der Vergabe.
Kommt ein Mietverhältnis zustande, werden die Daten für die Dauer des Mietverhältnisses und gemäß längeren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bei der Gemeindegespeichert und zum Zweck der Mietzinsverrechnung und sonstiger im Mietverhältnis anfallender Datenverarbeitungen verwendet. Die Rechtsgrundlage dafür stellen die Erfüllung von (vor)-vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO)bzw gesetzliche Aufbewahrungspflichten (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO)dar. Kommt kein Mietverhältnis zustande, werden die Daten gelöscht.
Essen auf Rädern
Die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten lt. Anmeldeformular (wie etwa Name, Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Name und Telefonnummer nächster Angehöriger, Diätverpflegung) werden von der Gemeinde zur Durchführung der Anmeldung und zur Abrechnung von Essen auf Rädern verarbeitet. Hierbei stützen wir uns auf die Erfüllung (vor-)vertraglicher Pflichten (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO).Darüber hinaus werden alle für die Auslieferung erforderlichen personenbezogenen Daten an die ehrenamtlichen Mitarbeiter (Essen auf Rädern Tollet) übermittelt. Um eine ordnungsgemäße und individuelle Zubereitung des Essens gewährleisten zu können, wird im Bedarfsfall auch eine eingeschränkte Auswahl an personenbezogenen Daten an das Klinikum Wels-Grieskirchen übermittelt.
Öffentlichkeitsarbeit
Im Zuge unserer Öffentlichkeitsarbeit kann es sein, dass auf gemeindeeigenen Veranstaltungen bzw. auf gemeindenahen Veranstaltungen angefertigte Fotos auf unserer Homepage und in unserer Gemeindezeitung veröffentlicht werden. Diese Bilder könnten unter Umständen personenbezogene Daten enthalten (Bilddaten). Die Veröffentlichung findet aufgrund Ihrer (konkludent) erteilten Einwilligung(Art 6 Abs 1 lit a DSGVO) bzw. unseres berechtigten Interesses (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) an einer zeitgemäßen und wirksamen Öffentlichkeitsarbeit statt.
Verarbeitung von gemeinsam Verantwortlichen für das „Zentrales Personenstandsregister“ und Verarbeitung des Verantwortlichen für das „Lokales Personenstandsregister“
Zweck der Datenanwendung
Ermittlung des Personenstandes und Führung des Zentralen und Lokalen Personenstandsregisters (ZPR) durch die Gemeinden und Gemeindeverbände als Personenstandsbehörden (Standesämter und Standesamtsverbände), sowie Ausstellung von Geburts-, Heirats-, Partnerschafts-und Sterbeurkunden sowie Registerauszügen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden und Registerauszügen durch die österreichischen Vertretungsbehörden im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages in diesen Angelegenheiten.
Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen sowie zwischenstaatliche Abkommen (in der geltenden Fassung)
Personenstandsgesetz 2013(PStG 2013), BGBl I Nr. 16/2013;Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung (PStG-DV 2013), BGBl II 2013/324;E‑Government-Gesetz (E-GovG), BGBl I Nr. 10/2004;Namensänderungsgesetz (NÄG), BGBl Nr. 195/1988;Namensänderungsverordnung 1997 (NÄV), BGBl II Nr. 387/1997;Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811; Ehegesetz, dRGBl I S 807/1938; Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG),BGBl I Nr. 135/2009; IPR-Gesetz, BGBl Nr. 304/1978;zwischenstaatliche Abkommen.
Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung
Personenstandsdaten werden 120 Jahre nach dem eingetragenen Sterbedatum des Betroffenen gelöscht.
Kategorien von Empfängern
Abfragende Behörden nach gesetzlichem Auftrag(§ 47 Abs 1 PStG 2013); Gerichte, Gerichtskommissäre im Sinne des Gerichtskommissärsgesetzes (GKG), BGBl Nr. 343/1970, Körperschaften öffentlichen Rechts und Behörden auf deren Verlangen (§ 47 Abs 2PStG 2013); Gerichte (§ 49 PStG 2013); Jugendhilfeträger(§ 48 Abs 1 PStG 2013); Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (§ 48 Abs 2PStG 2013); Arbeitsmarktservice, nur wenn sich die Daten auf einen Anspruchsberechtigten nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 –AlVG, BGBl Nr. 609, oder dem Ausländerbeschäftigungsgesetz – Aus lBG, BGBl Nr. 218/1975, beziehen (§ 48 Abs 3 PStG 2013);Landespolizeidirektionen (§ 48 Abs 4 PStG 2013); Führerscheinbehörden(§ 48 Abs 5 PStG 2013); Wählerevidenz (§ 48 Abs 6PStG 2013); Passbehörden (§ 48 Abs 7 PStG 2013);Militärkommanden (§ 48 Abs 8 PStG 2013); die mit dem Vollzug des Asylgesetzes 2005, BGBl I Nr. 100/2005, des Fremdenpolizeigesetzes 2005, BGBl I Nr. 100/2005, und des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, BGBl I Nr. 100/2005,betrauten Behörden (§ 48 Abs 9 PStG 2013); Personen, die ein rechtliches Interesse an der Einsicht glaubhaft machen (§ 52 Abs 1Z 2 PStG 2013); Personen, auf die sich die Eintragung bezieht oder deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird (§ 52 Abs 1Z 1 PStG 2013); Ausländische Personenstandsbehörden, einschließlich ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich, gemäß internationaler Abkommen; wöchentliches Verzeichnis natürliche und juristische Personen(§ 52 Abs 3 PStG 2013); Bundesanstalt Statistik Österreich (§ 51 Abs 1 PStG 2013); Gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgesellschaften, eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften (§ 45 Abs 3 PStG 2013); Behörde bei Vollziehung des Gesetzes vom 25. Mai 1868, wodurch die interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger in den darin angegebenen Beziehungen geregelt werden, RGBl. Nr. 49/1868 in der Fassung dRGBl I S 384/1939;Bundesminister für Finanzen (§ 48 Abs 2 PStG 2013);Staatsbürgerschaftsevidenzstellen (§ 48 Abs 11 PStG 2013);Wahleltern und Wahlkinder (§ 52 Abs 2 PStG 2013); österreichische Vertretungsbehörden (§ 53 Abs 4 PStG 2013); Meldebehörden zum Zweck der Verwendung im Zentralen Melderegister (§§ 48 Abs 12 und 61Abs 5 PStG 2013); Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E‑Government-Gesetz.
Auftragsverarbeiter
Bundesminister für Inneres
Folgen der Nicht-Bereitstellung der Daten
Die Nicht-Bereitstellung der Daten führt dazu, dass wir die Leistung Ihnen gegenüber nicht erbringen können.
Datenübermittlung bzw. Weitergabe an Dritte – Auftragsverarbeiter
Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, wir sind gesetzlich oder vertraglich dazu verpflichtet, oder Sie haben in die Datenweitergabe eingewilligt.
Externe Auftragsverarbeiter erhalten Ihre Daten nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung notwendig ist, oder wir ein berechtigtes Interesse daran haben. Sofern einer unserer Auftragsverarbeiter mit Ihren personenbezogenen Daten in Berührung kommt, stellen wir durch den Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen gem. Art 28 DSGVO sicher, dass dieser die Vorschriften der Datenschutzgesetze in gleicher Weise einhält wie wir.
Es werden grds. keine personenbezogenen Daten in Drittländer übermittelt. Sollten personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen einer Auftragsverarbeitung) an Drittländer übermittelt werden, geschieht dies nur an Unternehmen, welche nach dem Trans-Atlantic Data Privacy Framework zertifiziert sind.
Austauschpersonenbezogener Daten
Die Gemeinde kann personenbezogene Daten gegenüber Dritten offenlegen, wenn sie in Treu und Glauben davon überzeugt ist, dass dies vom Gesetz verlangt wird, dass dies auf eine gesetzliche oder gerichtliche Anordnung hinauf erfolgt, oder dass dies für den Schutz von Rechten, Eigentumsrechten oder der Sicherheit von uns oder den mit uns verbundenen Unternehmen, Geschäftsverbindungen, Kunden oder anderen Personen erforderlich ist.
Empfängerkategorien
Auftragsverarbeiter(insb IT-Dienstleister) erhalten Ihre Daten, sofern sie diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung benötigen. Bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung können andere öffentliche Stellen und Behörden Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sein. Die Weitergabe Ihrer Daten an andere Parteien im(Bau-)Verfahren erfolgt aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungender Oö. BauO 1994 oä. Liegen weder eine gesetzliche noch eine vertragliche Grundlage vor und besteht kein öffentliches bzw. berechtigtes Interesse an der Datenweitergabe, erfolgt eine solche ausschließlich mit Ihrer Einwilligung.
Speicherdauer bzw. Löschungsfristen
· Die Aufbewahrungsdauer der einzelnen Datenverarbeitungen ergibt sich entweder aus speziellen gesetzlichen Bestimmungen oder aus den jeweiligen Skartierungsvorschriften. So sind z.B. Bücher, Aufzeichnungen und Belege entsprechend der BAO sieben Jahre aufzubewahren. Daten, die wir ausschließlich auf der Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeiten, werden bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung oder bis zum Wegfall des Zwecks der Datenerhebung von uns gespeichert und anschließend umgehend gelöscht.
· Wenn Sie mittels Formulars auf unserer Webseite Kontakt mit uns aufnehmen, werden die von Ihnen angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschluss fragen bis zu ihrer Erledigung gespeichert.
· Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies für die oben erwähnten Zwecke notwendig ist.
· Aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten wie jenen aus der Oö. GHOkann sich eine längere Speicherdauer ergeben. Nach Ablauf der entsprechendenFristen werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sofern keine andereRechtsgrundlage für eine länger andauernde Speicherung vorhanden ist.
· Oftmals sind wir, va aufgrund des Archivgesetzes, gesetzlich verpflichtet,Ihre Daten länger zu speichern. In diesen Fällen löschen wir Ihre Daten nachAblauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist.
Weitere Information gemäß Art 14 DSGVO:
Datenerhebung aus anderer Quelle
Wenn wir die Daten nicht bei Ihnen persönlich erheben, verarbeiten wir Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen wie dem Firmenbuch, Vereinsregister, Grundbuch, Telefonbuch oder anderen öffentlichen Medien.
Kategorienpersonenbezogener Daten
Aus diesen Quellen erheben wir Daten wie Namen, Kontaktdaten, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit und Legitimationsdaten.
Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art 9 DSGVO),wie z.B. Gesundheitsdaten oder Religionsbekenntnis bzw. personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straften (Art 10 DSGVO) werden nur in Ausnahmefällen (z.B. gemeindeeigenes Altenheim) auf gesetzlicher Grundlage (wie z.B. dem Meldegesetz) oder Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erhoben und mit der vorgeschriebenen Sorgfalt verarbeitet.
Betroffenenrechte
Unabhängig von der Art der Datenerhebung stehen Ihnen als betroffene Person immer folgende Rechte zu:
· Das Recht auf Auskunft (Art 15 DSGVO): Das Recht auf Auskunft soll dazu dienen, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung überprüfen zu können. Betroffene Personen können nach erfolgter Identitätsfeststellung Auskunft darüber verlangen, ob, in welchem Ausmaß und zu welchem Zweck der Verantwortliche Daten von ihnen verarbeitet, oder ob und an wen die Daten weitergegeben werden. Die betroffene Person kann darüber hinaus eine Kopie dieser Daten verlangen. Binnen eines Monats erhalten Sie eine Rückmeldung bezüglich Ihres Auskunftsbegehrens.
· Das Recht auf Berichtigung (Art 16 DSGVO): Betroffene Personen können vom Verantwortlichen die Berichtung und Vervollständigung ihrer Daten verlangen.
· Das Recht auf Löschung bzw. Recht auf "Vergessenwerden" (Art 17 DSGVO) berechtigt betroffene Personen vom Verantwortlichen die Löschung ihrer Daten zu verlangen, wenn diese für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Abgeleitet aus dem Grundsatz der Datenminimierung ergibt sich darüber hinaus auch eine eine Verpflichtung des Verantwortlichen, die Daten von sich aus zu löschen, wenn z.B. eine erteilte Einwilligung widerrufen wurde.
· Das Recht auf Einschränkung (Art 18 DSGVO) gilt ergänzend zum Recht auf Löschung. Wenn Sievermuten, dass die von Ihnen verarbeiteten Daten nicht korrekt sind, oder dassdie Verarbeitung nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie einenEinschränkungsantrag stellen. Dann bleiben Ihre Daten zwar gespeichert, eineweitere Verarbeitung darf aber nur noch mit Ihrer Einwilligung erfolgen.
· Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) ermöglicht es Ihnenvom Verantwortlichen zu verlangen, dass er die Daten, die Sie ihmbereitgestellt haben, auf einen anderen Verantwortlichen überträgt.
· Das Recht auf Widerspruch (Art 21 DSGVO): Wenn wir Ihre Daten aufgrund eines berechtigtenoder öffentlichen Interesses verarbeiten, können Sie aus Gründen, die sich ausIhrer besonderen Situation ergeben, dagegen Widerspruch erheben. Eine weitereVerarbeitung darf dann nur stattfinden, wenn zwingende, schutzwürdige Gründeunsererseits dafür vorliegen (Interessenabwägung).
Gemäß § 16 Abs 8 MeldeG 1991bzw § 22b Abs 6 Passgesetz 1992 besteht hinsichtlichder Verarbeitung personenbezogener Daten nach diesen Bundesgesetzen keinWiderspruchsrecht gemäß Art 21 DSGVO sowie kein Recht aufEinschränkung der Verarbeitung gemäß Art 18 DSGVO.
Gemäß § 4b Abs 2 E-GovGbesteht hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach Abs 1 und 3leg cit kein Widerspruchsrecht gemäß Art 21 DSGVO sowie kein Rechtauf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art 18 DSGVO.
Wenn dieDatenverarbeitung auf Grund Ihrer Einwilligung erfolgt, steht Ihnen darüberhinaus gem Art 7 Abs 3 DSGVO das Recht auf Widerrufder von Ihnen erteilten Einwilligung zu. Die bis zum Widerruf getätigteDatenverarbeitung wird vom Widerruf nicht berührt.
Die obengenannten Rechte können Sie gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen,indem Sie einen entsprechenden formlosen Antrag auf Auskunft, Löschung etc.übermitteln. Die Gemeinde wird diesen unverzüglich, spätestens aber innerhalbeines Monates nach Eingang Ihres Antrags, beantworten. Angemessene Anträgewerden unentgeltlich bearbeitet.
Bei Verletzungen Ihres Rechtes auf Datenschutz oder wenn Sie der Meinung sein sollten, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt, können Sie eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einbringen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzbehörde der Republik Österreich.
Diese erreichen Sie unter https://www.dsb.gv.at bzw. dsb@dsb.gv.at
Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Homepage:
Kommunikations-oder nutzungsbezogene Angaben
Beim Besuch unserer Website werden sogenannte Logfiles gespeichert. Diese enthalten Ihre IP-Adresse sowie Datum und Uhrzeit des Zugriffes auf die Website. Eine Verarbeitung dieser Daten erfolgt maximal ein Jahr und dient der Analyseunseres Web-Auftrittes, welche ein berechtigtes Interesse darstellt (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO).Wenn Sie über Telekommunikationsdienste auf unsere Websites zugreifen, werden kommunikationsbezogene Angaben (beispielsweise Internet-Protokoll-Adresse) bzw. nutzungsbezogene Angaben (beispielsweise Angaben zu Nutzungsbeginn und -dauer sowie zu den von Ihnen genutzten Telekommunikationsdiensten) mit technischen Mitteln automatisch erzeugt. Diese können eventuell Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen. Soweit eine Erfassung, Verarbeitung und Verwendung Ihrer kommunikations- bzw. nutzungsbezogenen Angaben zwingend notwendig ist, unterliegt diese den gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz.
Automatisch erfasste nicht-personenbezogene Daten
Wenn Sie auf unsere Websites zugreifen, werden gelegentlich automatisch (also nicht über eine Registrierung) Informationen gesammelt, die nicht einer bestimmten Person zugeordnet sind (beispielsweise verwendeter Internet-Browser und Betriebssystem; Domain-Name der Website, von der Sie kamen; Anzahl der Besuche; durchschnittliche Verweilzeit; aufgerufene Seiten). Wir verwenden diese Informationen, um die Attraktivität unserer Websites zu ermitteln und deren Leistungsfähigkeit und Inhalte zu verbessern.
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Datensicherheit SSL
Ihre personenbezogenen Daten, sofern Sie uns diese bekanntgeben, werden verschlüsselt (SSL) über das Internet übertragen. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“auf „https://“ wechselt. Wenn die SSL-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
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Links zu anderen Websites
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Newsplattform
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Fragen und Anmerkungen
Sollte eine andere als eine der oben genannten Arten der Verarbeitung Ihrer Daten geplant sein, werden Sie vorab von uns darüber informiert.
Die Gemeinde wird auf alle angemessenen Anfragen zur Einsicht in und ggf. Berichtigung, Ergänzung oder Löschung von personenbezogenen Daten reagieren. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu dieser Datenschutz-Policy haben, treten Sie über den Kontakt Bereich mit uns in Verbindung. Im Zuge der Weiterentwicklung des Internets werden wir auch unsere Datenschutz-Policy laufend anpassen. Änderungen werden wir auf dieser Seite rechtzeitig bekannt geben.
Letzte Aktualisierung: 26. August 2025