Bereitstellungsgebühr - Kanal

Gemäß § 5 iVm § 7 der Kanalgebührenordnung der Gemeinde Tollet gilt:

Für die Bereitstellung des Kanalnetzes wird für angeschlossene, aber unbebaute Grundstücke (nicht mit einem Hauptgebäude im Sinne des Oö. Bautechnikgesetzes bebaut) eine jährliche Kanalbereitstellungsgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der grundbücherliche Eigentümer des an das Kanalnetz angeschlossenen Grundstücks. 

Die Bereitstellungsgebühr beträgt für Grundstücke:  

 bis 1000 m² jährlich pauschal€ 305,92 exkl. USt.€ 336,51 inkl. 10% USt.
 von 1001 – 2000 m² jährlich pauschal€ 495,03 exkl. USt.€ 544,35 inkl. 10% USt.
 von 2001 – 3000 m² jährlich pauschal€ 550,74 exkl. USt.€ 605,81 inkl. 10% USt.




Weiters wird auf die Kanalgebührenordnung der Gemeinde Tollet verwiesen.